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AGBs

 

I. Geltung

1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Käufers, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur Verwendung gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

II. Angebot – Angebotsunterlagen

1. Ist die Bestellung des Käufers als Vertragsangebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von zwei Arbeitstagen annehmen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

III. Vertragsschluss im Online-Shop

Die Angebote unseres Online-Shops sind unverbindlich. Bestellt der Käufer in unserem Online-Shop kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und uns in folgender Weise zustande: Der Käufer kann aus dem Angebot unseres Online-Shops beliebig aussuchen und Artikel seinem Warenkorb hinzufügen. Er kann den Inhalt seines Warenkorbes ändern oder diesen ganz oder teilweise leeren. Vor der Abgabe der Bestellung wird der Käufer darauf hingewiesen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen und kann erst nach der Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Bestellvorgang fortsetzen. Mit der Bestellung gibt der Käufer uns gegenüber ein verbindliches Vertragsangebot hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder dadurch erklärt werden, dass wir gegenüber dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung erklären. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

IV. Preise – Zahlungsbedingungen

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, zu den Preisen unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
2. Für Kaufsachen und Dienstleistungen, deren Lieferung bzw. Erbringung mit Einverständnis des Käufers später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, behalten wir uns eine Preisanpassung bis zur Höhe unserer am Versandtag bzw. Leistungstag gültigen Listenpreise vor.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Aachen zuzüglich der Versandkosten (Verpackung, Fracht, usw.) sowie der am Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl.
4. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Kaufsache auf Rechnung des Käufers zu versichern. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
5. Zahlungen haben rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
6. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungs- und Diskontspesen werden berechnet.
7. Der Käufer wird daran mitwirken, dass für ihn jederzeit ein ausreichendes Kreditlimit vorliegt. Dazu gehört unter anderem die Überlassung der erforderlichen Informationen gegenüber unserem Kreditversicherer. Bei nicht ausreichender Kreditlinie wird der Käufer zusätzliche Sicherheiten, wie z.B. Bürgschaften, stellen.
8. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
9. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als seinen Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, diese einzuhalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände- z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, behördliche Eingriffe, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
4. Die Einhaltung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

VI. Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die zu versendende Kaufsache an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Fertigung oder unser Lager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Wir sind, soweit dies dem Käufer zumutbar ist, zu Teillieferungen berechtigt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wenn die Forderungen des Käufers den mit uns vereinbarten Rechnungs-Endbetrag übersteigen, tritt der Käufer uns einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Rechnungs-Endbetrages ab. Die Abtretungen werden bereits jetzt von uns angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VIII. Sachmängel

1. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Bei auftretenden Mängeln leisten wir auf Verlangen des Käufers Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung). Der Käufer kann innerhalb angemessener Frist eine andere als die von uns gewählte Art der Nacherfüllung verlangen, wenn ihm die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Unsere Rechte nach den §§ 439 Abs. 3, 275 Abs. 2 und 3 BGB bleiben hiervon unberührt.
3. Bei Sachmängeln von Software sind wir berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung eines Patches, Updates oder neuen Programmstands der Software zu leisten. Zur Lieferung eines neuen Programmstands der Software sind wir berechtigt, soweit dieser denselben Funktionsumfang wie die vertragsgegenständliche Version der Software enthält und dessen Übernahme für den Käufer zumutbar ist und nicht zu erheblichen Nachteilen führt. Bei Lieferung einer neuen Version ist der Käufer zur Rückgabe oder Löschung der mangelhaften Software verpflichtet (§ 439 Abs. 4 BGB)
4. Wir sind berechtigt, dem Käufer vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Lieferung des nächsten freigegebenen Updates oder neuen Programmstands der Software zu beseitigen, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, ist dies bei der Bestimmung der Angemessenheit der Frist zur Nacherfüllung gemäß nachstehendem Abs. 6 zu berücksichtigen.
5. Der Käufer wird die ihm im Rahmen der Nacherfüllung durch uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch erteilten Handlungsanweisungen beachten. Wir können dem Käufer solche Handlungsanweisungen insbesondere im Hinblick auf die Installation der zum Zwecke der Nacherfüllung überlassenen Patches, Updates oder neuen Programmstände der Software sowie zur Aufzeigung von vorübergehenden Fehlerumgehungsmöglichkeiten erteilen.
6. Setzt der Käufer uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und schlägt die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist fehl, stehen dem Käufer die weitergehenden Rechte zur Minderung oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag sowie daneben, sofern wir den Mangel zu vertreten hat, im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkungen die Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen iS des § 284 BGB zu. Zum Rücktritt und zur Geltendmachung des Schadenersatzes statt der ganzen Leistung ist der Käufer jedoch nur bei erheblichen Mängeln berechtigt. Die Nachfristsetzung, die Erklärung des Rücktritts sowie die Geltendmachung des Schadenersatzes statt der Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Fristsetzung durch den Käufer ist in den gesetzlich bestimmten Fällen der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich.
7. Nach fruchtlosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten Frist gemäß vorstehendem Abs. 6 hat der Käufer innerhalb angemessener Frist gegenüber uns schriftlich zu erklären, ob er weiterhin Nacherfüllung verlangt oder ob er die in Abs. 6 Satz 1 genannten weitergehenden Rechte geltend macht. Verlangt der Käufer weiterhin Nacherfüllung und kündigen wir diese daraufhin unverzüglich an, so hat er uns hierfür eine weitere angemessene Frist zu gewähren, innerhalb derer der Käufer nicht berechtigt ist, die in Abs. 6 Satz 1 genannten Rechte geltend zu machen. Abs. 6 Satz 4 bleibt unberührt.
8. Stellt sich bei einer Fehleranalyse im Zusammenhang mit von dem Käufer gemeldeten Mängeln heraus, dass Ansprüche oder Rechte des Käufers wegen Mängeln nicht bestehen, sind wir berechtigt, den uns im Rahmen der Nachforschung entstandenen Aufwand nach Maßgabe unserer aktuellen Preisliste dem Käufer in Rechnung zu stellen, sofern der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für den von ihm beanstandeten Fehler aus seiner eigenen Verantwortungssphäre stammt.
9. Wir haften nicht, wenn Bearbeitungen oder Änderungen der Kaufgegenstände durch den Käufer oder durch von dem Käufer beauftragte Dritte vorgenommen worden sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind.
10. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt ab Ablieferung. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei dinglichen Herausgabeansprüchen Dritter iS von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; bei einer Garantieübernahme gilt dies jedoch nur, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

IX. Rechtsmängel

1. Für Rechte und Ansprüche des Käufers bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in diesem Abschnitt IX. sowie in Abschnitt X. nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Käufer die für die vertragsgemäße Nutzung der Kaufgegenstände erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.
3. Macht ein Dritter gegenüber dem Käufer die Verletzung von Schutzrechten durch die Kaufgegenstände geltend, so wird der Käufer
(i) uns unverzüglich hiervon schriftlich benachrichtigen,
(ii) uns ermächtigen, die rechtliche Auseinandersetzung sowie Vergleichsverhandlungen mit dem Dritten auf eigene Kosten und soweit als möglich allein zu führen, und Prozesshandlungen nur mit unserer Zustimmung vornehmen sowie
(iii) uns jegliche zumutbare Unterstützung gewähren und uns mit den dem Käufer vorliegenden erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie mit den erforderlichen Vollmachten ausstatten.
4. Für den Fall, dass Rechte Dritter durch die Kaufgegenstände verletzt sein sollten, leisten wir nach unserer Wahl dadurch Nacherfüllung, dass wir
(i) die Kaufgegenstände so verändern, dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist, während sie eine entsprechende Leistung bringen und der vertragsgemäße Funktionsumfang für den Käufer erhalten bleibt, oder
(ii) für den Käufer ein für die Zwecke des Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht zur Fortführung der Nutzung der Kaufgegenstände erwerben oder
(iii) die Kaufgegenstände durch andere Kaufgegenstände ersetzen, die für den Käufer im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit der Kaufgegenstände gleichwertig ist, eine entsprechende Leistung bringt und keine erheblichen Nachteile für den Käufer zur Folge hat, oder
(iv) neue Kaufgegenstände liefert, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt, die denselben Funktionsumfang wie die vorherigen Kaufgegenstände enthält und deren Übernahme für den Käufer zumutbar ist und nicht zu erheblichen Nachteilen für den Käufer führt.
5. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Sachmängeln in Abschnitt VIII. Abs. 5, 6, 7 und 9 bei Vorliegen von Rechtsmängeln entsprechend.

X. Haftungsbeschränkungen

1. Wird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen iS des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 2 bis 7.
2. Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
3. Für andere als die in Abs. 2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haften wir unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten iS von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut.
4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Abs. 2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung anderer als der in Abs. 3 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen.
5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.
6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe.
7. Verletzt der Käufer die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so ist unsere Haftung im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung durch den Käufer aufgetreten wären.

XI. Rückgaberecht

Wird für einzelne Produkte ein Rückgaberecht vereinbart, so ist zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit die Ware schonend zu behandeln sowie vollständig und in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung bis zu dem vereinbarten Termin kostenfrei an uns zurückzugeben. Im Falle der Versendung hat der Käufer die Ware beförderungssicher zu verpacken und auf seine Kosten zu versichern. Die Kosten für Hin- und Rücksendung trägt der Käufer.

XII. Geistige Eigentumsrechte

1. Wenn und soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übertragen wir mit unseren Lieferungen und Leistungen keine geistigen Eigentumsrechte an den Käufer. Dies gilt auch, wenn wir Produkte, z.B. Software oder Hardware, im Auftrag des Käufers entwickeln oder herstellen. Der Käufer erhält, sofern und soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, an den von uns gelieferten Produkten und erbrachten Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung im eigenen Unternehmen für eigene Zwecke. Die Herausgabe eines Quellcodes ist unter keinen Umständen geschuldet.
2. Dies gilt auch für Formen, Schablonen, Fertigungsdaten, Verfahren, Testaufbauen, Prüfanweisungen und sonstiges Know-how, welche(s) der Käufer von uns erhält.
3. Jede von uns gelieferte Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Als Erfüllungsort für Lieferung bzw. Leistung und Zahlung wird Aachen vereinbart. Der Erfüllungsort Aachen gilt auch für die Nacherfüllung.
2. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Aachen vereinbart, jedoch mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
3. Hat der Käufer bei Vertragsabschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Sitz ins Ausland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Fassung vom 26.03.2019

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